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POL-E: Essen: Betrüger geben vor, Geld vermehren zu können
Essen (ots) - 45326 E.-Altenessen: Im März 2022 veröffentlichte ein 59-jähriger Imbissbesitzer ei... mehr ... 30. April 2024
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Schulen Geld"
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Die Miete ist nicht zu stemmen, selbst für Essen ist kaum Geld vorhanden: In der Region Hannover si... mehr ... 29. April 2024
Recklinghausen (ots) - Seit Mittwoch suchte die Polizei mit Fotos nach einem Tatverdächtigen, der a... mehr ... 26. April 2024
Essen (ots) - 45276 E.-Steele: Am 7. Dezember vergangenen Jahres wurde einer 44-Jährigen am S-Bahnh... mehr ... 25. April 2024
Essen (ots) - 45144 E.-Frohnhausen: Am 19. März dieses Jahres hob ein Unbekannter an einem Geldauto... mehr ... 17. April 2024
Westdeutsche Allgemeine Zeitung: Essen (ots) - Wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ist e... mehr ... 15. April 2024
Zwei Zwölfjährige sind am Freitag in Bobenheim-Roxheim laut Polizei Opfer einer räuberischen Erpr... mehr ... 14. April 2024
Essen (ots) - 45479 MH.-Broich: Mit einem vorgetäuschten Verkehrsunfall haben Trickbetrüger einer ... mehr ... 14. April 2024
Wirbel um Politik-Abi: Landesweit mussten die Schulen spontan umplanen. Was war der Grund und wie re... mehr ... 12. April 2024
Messer, Schlagringe und Pfefferspray tauchen an einigen Essener Schulen immer häufiger auf. Die Sta... mehr ... 11. April 2024
1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweise (Anlagevermittlung), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 3. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen und für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5. die Hereinnahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber - oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 6. die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) in Form von Lombardkrediten, 7. die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 8. die Ausführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), 9. das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft), 10. die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Übernahme von Sicherheits- und Bewachungsdiensten,
insbesondere Objektschutz, Funkpatrouillendienste,
Geld- und Werttransporte, Kurierdienste, Alarm- und
Notrufzentrale sowie Handel mit sicherheits-
technischen Einrichtungen aller Art
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 07. Februar 2022
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Erbringung von Dienstleistungen für das Bundesministerium der Finanzen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen mit der Maßgabe der Optimierung der Zinskosten des Bundes und seiner Sondervermögen. Des Weiteren kann das Unternehmen nach Einzelgenehmigung durch das Bundesministerium der Finanzen Dienstleistungen erbringen, die der Finanzierung von Tätigkeiten anderer staatlicher Institutionen oder solcher Institutionen dienen, für die eine Gewährleistungsermächtigung durch Bundesgesetz begründet ist. Zu den vom Unternehmen zu erbringenden Dienstleistungen zählen insbesondere Dienstleistungen bei der Emission von Wertpapieren, der Kreditaufnahme mittels Schuldschein, dem Abschluss derivativer Geschäfte, Geldmarktgeschäften (Aufnahme und Anlage), bei der Verwaltung der Schulden und Finanzierungsinstrumente des Bundes und seiner Sondervermögen sowie bei der Führung des Bundesschuldbuches. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
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